Deutsche oder europäische Erstanmeldung
Eine US-Nachanmeldung kann unter Inanspruchnahme der Priorität eingereicht werden, sofern die anwendbaren Fristen und Voraussetzungen erfüllt sind.
MATTIS IP · US-PATENTPRAXIS
Von der Wahl des Anmeldewegs bis zur Prüfung beim USPTO: deutschsprachige Begleitung durch einen registrierten U.S. Patent Agent.
Der geeignete Weg in die USA hängt von Ihrer bisherigen Anmeldung, den Fristen und dem Gegenstand der Erfindung ab.
Eine US-Nachanmeldung kann unter Inanspruchnahme der Priorität eingereicht werden, sofern die anwendbaren Fristen und Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine internationale PCT-Anmeldung kann in die nationale Phase in den USA überführt werden. Frist und Unterlagen sind für den Einzelfall zu prüfen.
Je nach Ausgangslage kann eine US-Anmeldung unmittelbar ausgearbeitet und beim USPTO eingereicht werden.
Deutsch- und englischsprachige Unterlagen können als Ausgangspunkt dienen. Welche Übersetzungen und formalen Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Verfahren ab.
Für eine Prioritätsbeanspruchung gilt bei Patentanmeldungen grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten ab der ersten Anmeldung; der konkrete Fristlauf und mögliche Ausnahmen müssen geprüft werden.
Der Eintritt erfolgt durch die erforderlichen Unterlagen und Gebühren beim USPTO innerhalb der maßgeblichen Frist. Die Anforderungen hängen vom Anmeldeverfahren ab.
Deutschsprachige Unterlagen können zur Vorbereitung dienen. Für das US-Verfahren können eine englische Übersetzung und weitere Formalitäten erforderlich sein.
Das USPTO teilt darin die Ergebnisse der Prüfung mit. Eine Erwiderung kann technische und rechtliche Argumente sowie Änderungen der Patentansprüche enthalten.
Der Vertreter bespricht bestimmte Fragen des Prüfungsverfahrens mit dem Prüfer. Ergebnisse und nächste Schritte werden anschließend dokumentiert.
Eine Continuation ist eine weitere US-Anmeldung, die auf einer noch anhängigen US-Anmeldung aufbaut und andere Ansprüche auf deren offenbarten Gegenstand richten kann.
